Leasing ermöglicht Ihnen die uneingeschränkte Nutzung eines Wirtschaftsgutes. Durch diese Nutzung erwirtschaften Sie Ihren Ertrag, und aus diesem Ertrag zahlen Sie die Leasingraten. Ein Leasingvertrag ist dem Mietvertrag weitaus ähnlicher als einem Ratenkaufvertrag. Denn ein Leasingvertrag begründet zunächst keinerlei Anspruch auf den Kauf des geleasten Wirtschaftsgutes am Ende der Vertragslaufzeit. Aus diesem Grund können Sie als Unternehmer/n Ihre Leasingraten komplett als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen – wie bei einem Mietvertrag. Weil Sie nicht den gesamten Kaufpreis sofort zahlen müssen, belasten Sie nicht Ihre Liquidität und Ihre Kreditlinien und halten Ihre Bilanz frei von Dauerschulden. Denn Leasingverbindlichkeiten sind nicht in Ihrer Bilanz zu passivieren. Diese oft gewünschte Unabhängigkeit von den üblichen Geldgebern (Inhaber, Gesellschafter oder Banken) ist meistens das entscheidende Leasingmotiv. Leasing ist grundsätzlich möglich zwischen 40 und 90 % der Abschreibungszeit (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer). Ein kurz laufender Leasingvertrag ermöglicht quasi eine deutlich schnellere Abschreibung des Wirtschaftsgutes als beim Kauf und kann entsprechend gewünschte Steuerwirkungen generieren.
Wie sind die Kosten?
Kostenmäßig basieren Leasingkonditionen ebenso wie Kreditzinsen auf den herrschenden Kapitalmarktbedingungen und ändern sich entsprechend den Schwankungen. Einmal vertraglich festgelegte Leasingkonditionen jedoch sind unveränderlich über die gesamte Laufzeit. Dass Leasingraten höher sind als Kreditzinsen trifft grundsätzlich nicht zu. Natürlich kann man den Gesamtaufwand eines Leasingvertrages mit einem hohen Restwert (Teilamortisation) nicht so einfach mit einer Finanzierung vergleichen, die über die gleiche Laufzeit komplett getilgt wird. Die Leasingkalkulation muss zwangsläufig einen höheren Zinsaufwand beinhalten, weil für den Restwert (dieser bleibt ja bis zum Ende des Vertrages unangetastet) über die gesamte Laufzeit Zinsen anfallen. Bei der Finanzierung hingegen erfolgt in der gleichen Zeit eine Kompletttilgung. Trotzdem entscheiden sich sehr viele Kunden für Leasingverträge mit Restwerten, die den zu erwartenden Marktwerten der Leasingobjekte bei Vertragsende entsprechen, weil die mtl. Raten geringer sind. Sie zahlen also eigentlich nur das, was Sie (ab)nutzen, denn das Leasingobjekt wird ja am Ende oft gekauft oder der Leasingvertrag verlängert..
Für wen lohnt sich Leasing?
Leasing über uns lohnt sich für alle Wirtschaftsgüter, die für eine fest vereinbarte Zeit genutzt und anschließend übernommen oder zurückgegeben werden sollen. z.B. Fahrzeuge, Maschinen, EDV, Laborgeräte, Messtechnik usw.) und dort, wo ein Eigen- oder Fremdkapitaleinsatz nicht gewünscht sind. Seit Jahren hören wir immer wieder von Fällen, wo ein Kunde bei Leasingvertragsende gern kaufen wollte und die Leasinggesellschaft entweder einen zum Teil erheblich über dem Restwert liegenden Preis verlangte oder bei Vollamortisations- Leasingverträgen (also ohne Restwert) einen relativ hohen Kaufpreis forderte. Dies ist rechtlich nicht zu "bekämpfen", moralisch jedoch nicht in Ordnung. Etwas allerdings muss der Kunde bezahlen, sonst ist ein Eigentumsübergang weder rechtlich noch steuerlich möglich. Deshalb haben wir hinsichtlich der Abwicklung bei Leasingvertragsende feste Vereinbarungen mit unseren Partnern getroffen, die Ihre wirtschaftlichen Interessenten berücksichtigen.
Was ist Mietkauf?
Der Mietkaufvertrag ist als 100%-Finanzierung konzipiert und wird alternativ von Leasinggesellschaften angeboten. Leasing- und Mietkaufkonditionen sind bei unseren Partnern annähernd identisch. Anders als beim Leasing werden Sie jedoch nach ordnungsgemäßer Erfüllung aller Ratenzahlungen automatisch Eigentümer des Wirtschaftsgutes. Zusätzliche Zahlungen, Vertragsverlängerungen etc. finden also nicht statt. Dieser automatische Eigentumsübergang und die sich daraus ergebende Weiternutzungsmöglichkeit des zunächst finanzierten Wirtschaftsgutes ist das Hauptmotiv für Mietkauf. Bekommen Sie Investitionszuschüsse oder Fördermittel, sollten Sie vor der Wahl des Finanzierungsproduktes die „Förderverträglichkeit“ klären, damit Ihnen diese nicht verloren gehen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Mietkauf und Leasing?
Steuerlich - vor allem hinsichtlich der MwSt.-Behandlung - unterscheidet sich Mietkauf vom Leasing wie folgt: Das Mietkaufobjekt aktivieren Sie in Ihrer Bilanz und schreiben es selbst ab. Die gesamte MwSt. auf alle Mietkaufraten wird zu Beginn fällig, und die monatlichen Mietkaufraten leisten Sie dann nur noch netto/netto. Diese MwSt.-Zahlung können Sie natürlich sofort als Vorsteuer geltend machen (wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind). Bei einem Leasingvertrag ist das wirtschaftliche Eigentum und damit die Abschreibung bei der Leasinggesellschaft. Ihre Leasingraten dagegen buchen Sie komplett als Aufwand in Ihrer G + V. Lediglich auf die monatlichen Leasingraten wird die jeweilige MwSt. fällig. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass Mietkaufverträge nicht dem Leasingerlass unterliegen. Die Laufzeit eines Leasingvertrages richtet sich nach der Afa und soll 40% der Afa nicht unterschreiten und 90% der Afa nicht überschreiten. Für die Laufzeit von Mietkaufverträgen gibt es keine Vorschriften.
Fazit:
Sparen Sie mit dem finanzierten Wirtschaftsgut Kosten ein, bezahlt sich dieses bei Leasing und Mietkauf über die Laufzeit „quasi von selbst“. Sollten Sie einen staatlichen Zuschuss erhalten, funktioniert dies jedoch oft nur bei Mietkauf. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, empfiehlt sich ein Leasingvertrag, weil Sie bei Mietkauf durch die Zahlung der gesamten MwSt. zu Beginn einen unverhältnismäßig hohen Liquiditätsaufwand hätten.
Was ist ein Kredit?
Per Kredit bekommen Sie einen Geldbetrag zur Verfügung gestellt, um damit das erworbene Wirtschaftsgut zu bezahlen. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt über den vereinbarten Zeitraum meistens in monatlich gleich hohen Raten zuzüglich der vereinbarten Zinsen. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites inklusiv der Zinsen müssen Sie dem Kreditgeber oft ein Pfandrecht an den finanzierten Wirtschaftsgütern als Sicherheit einräumen. Nach vollständiger Rückzahlung ist der Kreditvertrag erfüllt, das Pfandrecht erlischt, und Sie können über das Wirtschaftsgut alleine verfügen. Kreditfinanzierungen und das angeschaffte Wirtschaftsgut sind in Ihrer Bilanz als Verbindlichkeiten auszuweisen, wenn Sie Unternehmer sind. Die Laufzeit eines Kreditvertrages ist unabhängig von der Abschreibungszeit. Steuerlich können Sie die jährliche Abschreibung zuzüglich der Zinsen als Kosten geltend machen, jedoch nicht die Tilgungszahlungen. Wenn Sie mehr tilgen als abschreiben, können sich ungünstige steuerliche Wirkungen ergeben.
Was ist Miete? – Operate Lease?
Die Miete ist steuerlich wie Leasing zu betrachten unterliegt aber nicht dem Leasingerlass. Damit gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit und der Objekte. Der Mietvertrag ermöglicht die Einbindung von Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien. Die Vielfalt der Möglichkeiten spiegelt sich in den unterschiedlichen Varianten von Mietverträgen wieder. Beispiele hierfür waren „Reagent Rental“, „pay per use“ „All in „ Verträge. Alle Vertragsvarianten der Miete müssen basierend auf das Equipment und die gewünschte Anwendung individuell kalkuliert werde.
Was bedeutet "operate lease" ?
Ein „operate lease“ ist eine Sonderform des Leasing ist aber am ehesten einer Miete ähnlich. Bei einem „operate lease“ müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit die Objekte nicht beim Leasingnehmer bilanzierungspflichtig werden. Das wirtschaftliche Risiko des Objektes muss nachweisbar beim Leasinggeber liegen. Operate lease kommt nur bei Unternehmen die nach IFRS bzw. US-GAAP bilanzieren zum Tragen.
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